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Kosten

Die Kosten unserer Tätigkeit im Schadensrecht richten sich nach dem Gegenstandswert, mindestens betragen diese aber 178,50 € brutto. Wir weisen darauf hin, dass der Schädiger Ihnen nur die Anwaltsgebühren in der gesetzlichen Höhe erstatten muss. Bei kleinen Gegenstandswerten tragen Sie die Differenz.

Durch den Besuch, der Nutzung dieser Seite oder der Absendung des Online-Formulars entstehen Ihnen keine Kosten und Sie gehen keine rechtliche Verpflichtung ein.

Erst wenn Sie die Ihnen übersandten Vollmachten und sonstigen Erklärungen unterschrieben zurücksenden und wir Ihnen die Mandatsübernahme bestätigen, kommt ein Mandat zustande und Sie sind als Vertragspartner zur Zahlung der anwaltichen Vergütung verpflichtet.

Selbstverständlich haben Sie vorausgesetzt Sie trifft kein Mitverschulden einen Erstattungsanspruch gegen den Schädiger hinsichltich der Anwaltskosten, der auch geltend gemacht wird.

Allerdings besteht die Gefahr, dass der Schädiger entweder nur teilweise haftet (häufig bei Mitverschulden) oder insolvent wird oder ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nur einen Abfindungsbetrag anbietet.

Dann muss es Ihnen klar sein, dass Sie dann unter Umständen auf einem Teil oder komplett auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.

 
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