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Sachfolgeschäden- Anwalt -Landshut -Rückstufungsschaden - Kostenpauschale

1. Begriff

Sachfolgeschäden, sind alle weiteren Vermöegensschäden, die dem Geschädigten infolge des primären Sachschadens an weiteren Schäden entstehen.

Dies sind insbesondere Aufwendungen für die Geltendmachnung, Durchsetzung oder Feststellung des Sachschadens und Schäden, die aus diesem folgen.

2. Beispiele
Als Sachfolgeschäden kommen z.B. folgende Positionen in Betracht

  • Sachverständigenkosten

  • Mietwagenkosten (nur zum Normaltarif, nie Unfalltarif)

  • entgangene Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Nutzungsausfall)

  • Finanzierungskosten

  • infolge des Schadensfalls entgangene Zinsen

  • entgangene Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Nutzungsausfall)

  • merkantiler Minderwert

  • entgangene Genussmöglichkeiten (z.B. Geschädigter kann infolge Schadensfall an vor diesem gebuchtem Event nicht teilnehmen)

  • höhere Prämien wegen Inanspruchnahme einer Versicherung (Rückstufungsschaden)

  • Belastung mit einer Verbindlichkeit

  • Anmelde- bzw. Ummeldekosten

  • Kosten für neue Kfz-Schilder

  • Kostenpauschale (für Fahrt, Telekommunikationskosten, Porto etc.)


3. Darlegungs- und Beweislast
Auch bei diesen Positionen sollte der Geschädigte sich alles bescheinigen lassen. Außerdem muss er auch darlegen und beweisen, dass die jeweiligen Kosten eine Folge aus dem Schadensfall sind.

 
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