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Häufig geht mit einem Personenschaden Arbeitsunfähigkeit einher.

Wenn Sie dann nicht arbeitsfähig sind, besteht die Gefahr finanzieller Einbußen.

1. Arbeitnehmer:
Bei Arbeitnehmern erhalten meist Leistungen des Arbeitgebers oder der gesettzlichen Krankenversicheurng.Dadurch sind diese häufig hibreichend abgesichert, sofern die Arbeitsunfähigkeit nicht lange dauert.

Ansonsten kann z.B. bereits beim Bezug von Krankengeld ein Verdienstschaden eintreten, da Krankengeld meist niedriger ist als der reguläre Nettolohn. Dann hat der Schädiger die Differenz zu ersetzen.

2. Selbstständige:
Schwierig ist die Bestimmung des entgangenen Verdienst bei Selbstständigen.

Insbesondere kann nicht einfach der Durchschnitt des letzten Monats herangezogen werden. Zudem sind Selbstständige im Rahmen ihrer Schadensminderungspflicht gehalten, etwaigen Verdientsausfall notfalls durch Streckung oder Einstellung einer Ersatzkraft zu kompensieren, soweit dies zumutbar ist.

Im Regelfall kann der entgangene Verdients nur durch einen Sachverständigen anhand der Geschäftsunterlagen (Steuerbescheide, BWA, Umsatzsteuervoranmeldungen etc) der letzten drei Jahre ermittelt werden.




 
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